Die von mir angebotenen Leistungen werden mit einem Stundensatz abgerechnet, dieser beträgt
32,00 € pro Stunde (inkl. 19% USt)
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. wird für die Stundenbetreuung ein Feiertagsaufschlag von 100% berechnet.
Die von mir angebotenen haushaltsähnlichen Dienstleistungen sind bis zu € 4000.- steuerlich absetzbar.
Der Höchstbetrag gem. § 35a EStG von der Einkommenssteuer abziehbar liegt derzeit bei 4.000 € pro Jahr. Voraussetzung für den Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen ist, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wird, eine Barzahlung gegen Quittung reicht nicht aus.
Hinweis: Ich bin nicht befugt Ihnen Auskünfte über steuerliche Verwendbarkeit zu geben. Für Ihre Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.